§ 4 Abs 2 Vlbg KanalisationsG (Anschlusspflicht, Ausnahmen; Bauwerke, die der landwirtschaftlichen Nutzung dienen, häusliche Schmutzwässer nur in untergeordneten Mengen)
§ 5 Abs 8 Vlbg KanalisationsG (Anschlussbescheid, Antrag auf Ausnahme von Anschlusspflicht vor Ablauf der Berufungsfrist; Rechtskraft des Anschlussbescheids erst mit Abweisung des Ausnahmeantrags; spätere Antragstellung um Ausnahme nicht ausgeschlossen)