§ 6 Abs 1 Sbg OrtsbildschutzG (Ankündigungsanlagen; Bewilligungspflicht)
§ 6 Abs 3 Sbg OrtsbildschutzG (ebenso; Bewilligungsvoraussetzungen; keine Störung oder Verunstaltung des Ortsbildes; Beurteilung aufgrund Sachverständigengutachten, allfällige Entkräftung; Plakatwand in Busbucht, Störung im Verhältnis zum Gesamtbild zu beurteilen, einzelne schon vorhandene störende Objekte nicht maßgeblich)