§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerde, Legitimation keine, Umweltanwalt im Feststellungsverfahren nach § 3 Abs 6 UVP-G )
§ 3 Abs 6 UVP-G (Feststellung der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht, Parteistellung des Umweltanwaltes, kein Beschwerderecht)
§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerde, Legitimation keine, Umweltanwalt im Feststellungsverfahren nach § 3 Abs 6 UVP-G )
§ 3 Abs 6 UVP-G (Feststellung der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht, Parteistellung des Umweltanwaltes, kein Beschwerderecht)