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VfGH 24. 2. 1997, B 2676/96 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1997/2229ZfV 1997, 800

§ 48 Abs 2 u 4 FrG (Dauer der Schubhaft, Verlängerung, insgesamt nicht länger als sechs Monate)

Art 1 Abs 3 erster Halbsatz BVG PersFreiheit (Entzug der persönlichen Freiheit, wenn dies nach Zweck der Maßnahme notwendig ist)

VfGH 24.02.1997, B 2676/96

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