§ 31 Abs 3 (Gewässerverunreinigung, zur Vermeidung erforderliche Maßnahmen, bei Gefahr im Verzug unmittelbare Anordnung der Maßnahmen durch die Behörde; Möglichkeit zur Anordnung von Beweiserhebungsmaßnahmen; Unerheblichkeit der finanziellen Belastung durch die Realisierung der Maßnahmen)
VwGH 12.12.1996, 96/07/0151