§ 12 Abs 4 WRG (Bewilligung einer geplanten Wasserbenutzungsanlage, Änderung des Grundwasserstandes; Entschädigungsleistung bei Verschlechterung der Bodenbeschaffenheit)
§ 117 Abs 1 WRG (Pflicht zur Leistung von Entschädigungen, Entschädigung durch die Wasserrechtsbehörde)