§ 111 Abs 4 WRG (Anlagenbewilligung; mit Erteilung gelten dafür erforderliche Dienstbarkeiten als eingeräumt, sofern sie im Bescheid eindeutig bestimmt worden waren)
§ 1 VVG (Vollstreckungstitel, keiner; nicht hinreichend bestimmter Leistungsbescheid; Frage der Anforderungen an Bestimmtheit, Spannungsfeld zwischen Rechtssicherheit und Verwaltungsökonomie)