§ 1 VVG (Vollstreckungstitel, keiner; nicht hinreichend bestimmter Leistungsbescheid; Frage der Anforderungen an Bestimmtheit, Spannungsfeld zwischen Rechtssicherheit und Verwaltungsökonomie; Möglichkeit der Integration von außerhalb des Bescheides gelegenen Plänen und Schriftstücken in den normativen Bescheidinhalt)