§ 2 Abs 1 VVG (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; kein Existieren einer allgemeinen Härteklausel im österreichischen Vollstreckungsrecht)
§ 64 Abs 2 AVG (Berufung, aufschiebende Wirkung, Ausschluss; dringendes Gebotensein wegen Gefahr im Verzug im Interesse einer Partei oder des öffentlichen Wohles; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung einer Berufung gegen eine Entziehung der Lenkerberechtigung)