§ 60 AVG (Bescheid, Begründung; unrichtige Begründung macht rechtsrichtigen Bescheid nicht rechtswidrig)
- ZustellG (Zustellung desselben Schriftstücks an verschiedene Adressaten abgesehen von § 9 Abs 2 und 3 nicht vorgesehen; gegebenenfalls Heilung durch tatsächliches Zugehen an einen der Adressaten)