§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung; Fehlen eines Hinweises auf Beschwerdemöglichkeit in Übersetzung; Bestandteil der Rechtsmittelbelehrung; mangelhafte Deutschkenntnisse; minderer Grad des Versehens)
§ 61a AVG (ebenso)
§ 39a AVG (Anspruch auf Verwendung einer fremden Sprache im schriftlichen Verkehr, keiner)