§ 46 VwGG (Wiedereinsetzung; Nervenkrankheit des Verfahrenshelfers; Kontrolle der Beschwerdeerhebung; minderer Grad des Versehens der Partei)
VwGH 10.10.1995, 95/20/0523
Mit dem B der bel Beh vom 8. 9. 1994 war der AsylA des Bf abgewiesen worden. Aufgrund eines fristgerecht gestellten A auf Bewilligung der VerfHilfe wurde dem Bf ua die Beigebung eines Rechtsanwaltes zur Einbringung der Beschw an den VwGH bewilligt. Der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer bestellte Dr P mit Bescheid vom 1. 12. 1994 zum VerfHelfer. Der B wurde unter Beilage des anzuf B dem VerfHelfer am 9. 12. 1994 persönl, dem Ast durch Hinterlegung und Bereithaltung zur Abholung zugestellt. Innerhalb der Frist von 6 Wochen (§ 26 VwGG) wurde keine Beschw eingebracht.