§ 45 VwGG (Wiederaufnahme; offensichtlicher Irrtum bei Angabe über Zustellung; Verschulden der Partei; Sorgfaltspflicht des Rechtsanwaltes)
VwGH 10.10.1995, 95/20/0402
Der Bf begehrt die WA des durch B abgeschlossenen Verf gem § 45 Abs 1 Z 4 VwGG, weil der GH sich durch den den Zustellzeitpunkt des angef B betr offensichtl Irrtum, der damit anscheinend abgelaufenen BeschwFrist und daher der erfolgten Zurückweisung mit der Beschw nicht inhaltl auseinandergesetzt habe und damit den Vorschriften über das Parteiengehör nicht entsprochen worden sei. Im Falle des Erkennens des Irrtums wäre der ZurückweisungsB überhaupt nicht erlassen worden.