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VwGH 10. 12. 1996, 95/04/0030 (STANDESBEZEICHNUNG)

JudikaturSTANDESBEZEICHNUNGZfV 1997/2111ZfV 1997, 775

§ 16 Abs 1 Z 3 IngG (Standesbezeichnung, „Diplom-HTL-Ingenieur“, Verleihung, Voraussetzung, Nachweis eingehender und umfassender Kenntnisse, schriftliche Arbeit, Beurteilung durch BMwA, keine)

§ 18 Abs 4 IngG (Prüfung, ua schriftliche Arbeit; Sachverständigen-Kollegium)

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