§ 11 StbG (Verleihung der Staatsbürgerschaft; Ermessen; Verstöße gegen Schutznormen betreffend Straßenverkehr; Rückschluss auf Persönlichkeitsbild)
VwGH 20.12.1995, 95/01/0105
Auch wenn sich die bel Beh nicht veranlasst gesehen hat, aus den Verstößen des Bf gegen Schutznormen, die der Ordnung und Sicherheit des Straßenverkehrs diene, auf das Fehlen der Verleihungsvoraussetzung nach § 10 Abs 1 Z 6 StGB zu schließen, wofür die Art, Schwere und Häufigkeit solcher Verstöße maßgebl gewesen wäre (VwGH 22.06.1994, 93/01/1339), so hatte sie doch insbes bei Beurteilung des Gesamtverhaltens des Bf im Rahmen der Ausübung des freien Ermessens auf die von ihm begangenen strafbaren Handlungen Bedacht zu nehmen. Daraus, dass sich der Bf seit dem Jahre 1990 immer wieder - zuletzt am 27. 5. 1994 und daher noch nicht in einem entsprechenden zeitl Abstand vor Erlassung des angef B - über verschiedene, mit dem Betrieb bzw Lenken von Kfz in Zusammenhang stehende Best hinweggesetzt hat, konnten zu seinen Ungunsten mit Recht Rückschlüsse auf sein Persönlichkeitsbild gezogen werden.