§ 64a Abs 2 KFG (Nachschulung, schwerer Verstoß während Probezeit; Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um 20 km/h; rechtskräftige Bestrafung, Bindungswirkung; Zweimonatsfrist zum Nachkommen der Nachschulung)
§ 75 Abs 2b KFG (Entziehung der Lenkerberechtigung, Nichtbefolgen des Nachschulungsbescheides innerhalb von 2 Monaten; Rechtskraft nicht erforderlich)