§ 103 Abs 2 KFG (Pflichten des Zulassungsbesitzers eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers, Lenkerauskunft, Adressat der Anfrage; Besitzer einer Bewilligung von Probefahrten, GmbH, Anfrage an GmbH)
§ 51e Abs 2 VStG (öffentliche mündliche Verhandlung, Ausnahme, keine S 3.000,- übersteigende Geldstrafe, kein Antrag auf Durchführung)