§ 17 Abs 1 FrG (Fremde, Ausweisung bei unrechtmäßigem Aufenthalt im Bundesgebiet; keine Rechtswirkungen des Bescheides nach erfolgter einmaliger Ausreise)
Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG (Beschwerde, Legitimation, keine; Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses, Beschwerde gegen Ausweisungsbescheid nach erfolgter einmaliger Ausreise)