§ 18 Abs 1 FrG (Aufenthaltsverbot; Voraussetzungen; Scheinehe; Staatsbürgerschaftsehe; kein Erfordernis der förmlichen Nichtigerklärung der Ehe)
VwGH 13.11.1996, 96/21/0191
Soweit der Bf meint, es könne nicht von einem Gesamtfehlverhalten gesprochen werden, weil nur ein einziger „Beschwerdepunkt“, nämlich die angebliche Scheinehe vorliegt, ist er darauf zu verweisen, dass eben das rechtsmissbräuchl Eingehen einer Ehe die im § 18 Abs 1 FrG umschriebene Annahme rechtfertigt (VwGH 21.07.1994, 94/18/0315). Ob, wie der Bf meint, diese Eheschließung ledigl möglicherweise eine Erleichterung zur Erreichung der Arbeitsbewilligung gewesen sei, ist unerheblich. Zutreffend hat die bel Beh nicht das Ergebnis des Ehenichtigkeitsverf abgewartet, zumal die Nichtigerklärung der Ehe nicht Voraussetzung für die Erlassung des Aufenthaltsverbotes ist. Die bel Beh war gem § 38 AVG berechtigt und verpflichtet, zu prüfen, ob der Bf die Ehe rechtsmissbräuchl, weil ausschließl zwecks Erlangung fremdenrechtl bedeutsamer Berechtigungen, einging. Abw.