§ 9 Abs 1 AsylG (Geltung des FrG; Unzulässigkeit der Ausweisung, vorläufige Aufenthaltsberechtigung)
VwGH 04.09.1996, 96/21/0410
Gem § 9 Abs 1 des AsylG ist die Ausweisung von Asylwerbern nur dann unzulässig, wenn sie im Besitze einer vorläufigen Aufenthaltsberechtigung gem § 7 AsylG sind. Dies sind gem § 7 Abs 1 AsylG nur solche Asylwerber, die „gemäß § 6 eingereist“ sind. Abw.