§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Nichterteilung, ua nicht gesicherter Lebensunterhalt)
§ 5 Abs 2 AufG (Aufenthaltsbewilligung zum Zweck einer Beschäftigungsaufnahme, Unbedenklichkeitsbestätigung durch Arbeitsmarktservice, keine Bindung im AufG-Verfahren bei Nichtbestätigung)