§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Nichterteilung, ua nicht gesicherter Lebensunterhalt)
§ 5 Abs 2 AufG (Aufenthaltsbewilligung zum Zweck der Aufnahme einer Beschäftigung, Unbedenklichkeitsbestätigung durch Arbeitsmarktservice; keine Bindung bei nicht bestätigter Unbedenklichkeit im Aufenthaltsbewilligungsverfahren)