§ 17 Abs 1 FrG (Ausweisung; rechtswidriger Aufenthalt im Inland; Rückübernahme aufgrund Schubabkommens)
VwGH 04.09.1996, 95/21/0997
Die vom Bf aufgezeigte Auslegung hätte zur Folge, dass er nach einem rechtswidrigen Aufenthalt im Inland durch eine rechtswidrige Ausreise und die dann erfolgte Rückübernahme aufgrund eines Schubabk seinen Aufenthalt legalisieren könnte. Die zu einem solchen Ergebnis führende Auslegung ist aber als unsachl abzulehnen. Abw.