§ 18 Abs 2 Z 6 FrG (Aufenthaltsverbot; Gefährdung der öffentlichen Ordnung; bestimmte Tatsache; unrichtige Angaben gegenüber Behörde; gleichzuhaltende Tatsache der Staatsbürgerschaftsehe)
VwGH 13.11.1996, 95/21/1033
Der Bf hat am 5. 4. 1990 die Ehe mit einer österr Staatsbürgerin bloß zu dem Zweck geschlossen, um fremdenrechtl bedeutsame Berechtigungen zu erwerben. Eine derartige Eheschließung gefährdet die öff Ordnung und ist ihrem Gehalt nach dem Tatbestand des § 18 Abs 2 Z 6 FrG gleichzuhalten (vgl VwGH 21.07.1994, 94/18/0315).