§ 18 Abs 1 FrG (Aufenthaltsverbot, bestimmte Tatsachen, deren Vorliegen die Annahme der Gefährdung der öffentlichen Ordnung etc rechtfertigen; keine unwiderlegliche Rechtsvermutung)
VwGH 02.10.1996, 95/21/0154
Entgegen der Annahme der bel Beh besteht keine „unwiderlegliche Rechtsvermutung“, dass bei Vorliegen eines der im § 18 Abs 2 leg cit aufgezählten Tatbestände die im § 18 Abs 1 leg cit umschriebene Annahme bereits erfüllt wäre. § 18 Abs 1 FrG ordnet vielmehr an, dass bei Vorliegen eines der im Abs 2 leg cit aufgezählten Tatbestände eine Beurteilung dahingehend vorzunehmen ist, ob dieser Tatbestand in concreto die umschriebene Annahme rechtfertigt (vgl VwGH 27.09.1995, 95/21/0145). Der Bf wurde aber durch diese unrichtige Rechtsauffassung nicht in seinen Rechten verletzt, weil im Ergebnis für im BeschwFall die Annahme der bel Beh, das Verhalten des Bf begründe die im § 18 Abs 1 leg cit umschriebene Annahme, durchaus zutr ist.