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VwGH 19. 12. 1996, 96/11/0071 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 1997/1960ZfV 1997, 760

§ 52 Abs 1 ÄrzteG (Geschäftsstücke der Kammer, Fertigung durch den Präsidenten; Durchbrechung durch § 9 Abs 1 der GO des Beschwerdeausschusses der Ärztekammer für Tirol)

§ 79 Abs 5 ÄrzteG (Beschwerdeausschuss, Zusammensetzung; Vorsitzender hat Kammerangehöriger zu sein)

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