§ 36 Abs 1 FrG (Abschiebung, Verhalten zur Ausreise auch gegen Willen der Fremden, Notwendigkeit eines Heimreisezertifikates des Heimatstaates, Notwendigkeit der Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit, Mitwirkungspflicht der Fremden)
§§ 67a Abs 1 Z 2, 67c AVG (Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; Fremder, Ausführung zur Erlangung eines Heimreisezertifikates)