§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Nichterteilung, Vorliegen eines Sichtvermerksversagungsgrundes)
§ 10 Abs 1 Z 4 FrG (Sichtvermerksversagung, Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit; Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Interessen)