§ 26 Abs 1 lit b Tir WWSG 1952 (Nutzungsrechte, Zulässigkeit der Ablösung in Geld, dauernde Entbehrlichkeit des Rechts für das berechtigte Gut)
§ 26 Abs 1 lit c Tir WWSG 1952 (Nutzungsrechte, Zulässigkeit der Ablösung in Geld, dauernden Ersatz gefunden; auch durch Aufkauf eines berechtigten Gutes möglich)