§ 42 Abs 4 Tir FLG 1978 (Teilung agrargemeinschaftlicher Grundstücke, Zulässigkeitsvoraussetzungen)
§ 72 Abs 5 lit b Tir FLG 1978 (Agrarbehörde, Zuständigkeit, Streitigkeiten über den Grenzverlauf zwischen in das Verfahren einbezogenen und nicht einbezogenen Grundstücken; Feststellung über Umfang des Erwerbs von Grundstückseigentum)