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VwGH 21. 11. 1996, 95/07/0006 (BODENREFORM)

JudikaturBODENREFORMZfV 1997/1964ZfV 1997, 741

§ 26 Abs 1 Tir FLG 1978 (Erlöschen von Grunddienstbarkeiten und Reallasten, keine Entschädigung außer bei Ausgedingen; kein Erlöschen bei Notwendigkeit aus wirtschaftl Gründen oder im öffentlichen Interesse)

VwGH 21.11.1996, 95/07/0006

Die Bf behaupten, bestimmte Nutzungsrechte an de Altparzelle 190 durch Ersitzung erworben zu haben. Die Ersitzung (im § 480 ABGB noch „Verjährung“ genannt) stellt grundsätzl einen taugl Titel für den außerbücherl Erwerb von Dienstbarkeiten nach der genannten Bestimmung dar (siehe Petrasch in Rummel, Komm zum ABGB, 1. Bd, S 585, Rz 3).

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