§ 67 Abs 2 Z 1 ÄrzteG (Ausspruch auf Kinderunterstützung, Voraussetzungen, Nichtvollendung des 27. Lebensjahres, Befinden in Schul- oder Berufsausbildung; vorübergehende Erwerbstätigkeit führt nicht zum endgültigen Untergang des Anspruchs)
VwGH 19.12.1996, 95/11/0297