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VwGH 19. 12. 1996, 95/11/0047 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 1997/1958ZfV 1997, 739

Abschn IV Abs 2 BeitragsO der Ärztekammer für Wien (Fondsbeiträge, jährliche Vorschreibung von der Kammer zur Zahlung; Bankzahlscheine; keine Bescheidqualität)

VwGH 19.12.1996, 95/11/0047

Zw den Parteien des verwgerichtl Verf ist strittig, ob es sich bei den dem angef B zugrundeliegenden „Beitragsvorschreibungen“ für das 2. und 3. Quartal 1994 um Be handelt.

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