§ 56 Abs 6 ÄrzteG (Kammerumlageverfahren, Präsident als erste Instanz; gegen seine Beschlüsse Beschwerde an Vorstand möglich)
§ 13 Abs 4 Beitrags- und UmlagenO der Ärztekammer für Stmk (B-UO) (Rückstandsausweis, Titel für das behördliche und gerichtliche Exekutionsverfahren, keine Bescheidqualität)