§ 3 Stmk BauO 1968 (Widmungsbewilligung; Festlegung der Bebauungsdichte; subjektives Recht auf gesetzmäßige Handhabung des Planungsermessens; Festlegung einer Mindestbebauungsdichte und gleichzeitig Zulassen der - allfälligen Überschreitung der festgesetzten Dichte, Auslegung; Überschreitung durch konkretes Projekt nur unter den Voraussetzungen des § 3 Abs 1 BebauungsdichteV )