§ 41 Abs 2 Tir ROG 1994 (Freiland; Errichtung von ortsüblichen Städeln in Holzbauweise; Heupillen, Hainzenhütten und Harpfen; historischer Getreidekornspeicher nicht erfasst; Verwendungszweck maßgeblich)
§ 41 Abs 3 Tir ROG 1994 (Freiland; Errichtung von Nebengebäuden, die nicht Wohnzwecken dienen, und sonstigen Nebenanlagen zu Gebäuden)