§ 16 Abs 1 Krnt BauO 1992 (Baubewilligung, Interessen nach § 15 Abs 1 entgegenstehend; Sicherstellung der Einhaltung des § 15 Abs 1 durch Auflagen; keine Veränderung des Vorhabens in seinem Wesen; projektsändernde Auflage)
VwGH 19.11.1996, 96/05/0169