§ 60 Wr BauO (bewilligungspflichtige Vorhaben)
§ 62 Abs 1 Wr BauO (Bauführung innerhalb Wohnung; Anzeigepflicht, Voraussetzungen; ua keine Beanspruchung der allgemeinen Teile des Hauses)
§ 62 Abs 3 und 4 Wr BauO (ebenso; schriftlicher Bescheid betreffend Zurkenntnisnahme oder Verweigerung)