§ 38 Abs 2 Tir BauO (Bauführer; Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit; Einsturz einer Baugrube, Mitabsturz eines Teiles der Gemeindestraße)
§ 4 Abs 4 Tir StrG (Gemeingebrauch, unzulässige Behinderung; Auftrag zur Beendigung der Behinderung; Auftrag zur Wiederherstellung aufgrund Bautätigkeit nach Bauordnung „abgestürzter“ Straße nicht zulässig; Auftrag an den Bauführer)