§ 17 Abs 1 Wr BauO (Grundabteilung; Abtretungsverpflichtung zu Gunsten des öffentlichen Gutes für Verkehrsflächen; Nutzungsrecht der ehemaligen Eigentümer abgetretener Flächen)
§ 63 Abs 1 lit c Wr BauO (Baubewilligung, Antrag; Nachweis der Zustimmung des Grundeigentümers bei Bau auf fremdem Grund; Zufahrt zu Bauplatz aufgrund Notwegerecht an Grundstücken, an denen Nutzungsrechte bestehen; kein Zustimmungsrecht der Nutzungsberechtigten)