§ 24 VStG (Verwaltungsstrafverfahren, subsidiäre Anwendung des AVG, Ausnahmen, ua § 66 Abs 2 ; keine Zurückweisung einer vorgelegten Berufung wegen örtlicher Unzuständigkeit durch den UVS)
§ 51 Abs 1 VStG idF vor BGBl 1995/620 (Berufung, örtliche Zuständigkeit; UVS, in dessen Sprengel nach dem Ausspruch des Straferk die Tat begangen; keine Zurückweisung wegen örtl Unzuständigkeit)