Art II Abs 2 VStG-Nov BGBl 1990/358 (Übergangsbestimmung; Fortführung anhängiger Verfahren nach bisheriger Rechtslage; Begriff des „anhängigen“ Verfahrens)
§§ 47 ff VwGG (Kosten; kein Ersatz der Kosten des Verfahrens vor dem VfGH im Falle einer Abtretung der Beschwerde an VwGH)