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VwGH 5. 7. 1996, 96/02/0298 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 1997/1409ZfV 1997, 535

§ 5 Abs 2 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Atemluftuntersuchung, Verweigerung, kein Recht, wenn nach 15 Minuten Mundspülung abgelehnt wird; behauptete anderslautende Belehrung bei Nachschulung, Zweifel an Richtigkeit bei gegenteiliger Belehrung durch Straßenaufsichtsorgan)

VwGH 05.07.1996, 96/02/0298

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