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VwGH 5. 7. 1996, 96/02/0221, 0222 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 1997/1408ZfV 1997, 534

§ 45 Abs 4 StVO (Ausnahmen in Einzelfällen, Kurzparkzonen, „Mittelpunkt seiner Lebensinteressen“, nur einer möglich, Beurteilung, berufliche und private Lebensumstände; Dienstort in Wien, Einfamilienhaus in OÖ, Zulassung des Kfz in OÖ)

VwGH 05.07.1996, 96/02/0221, 0222

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