§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Versagung, kein gesicherter Lebensunterhalt)
§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Entscheidung, Abänderung nach jeder Richtung; Änderung des Versagungstatbestandes nur bei Gewährung des Parteiengehörs)
VwGH 11.07.1996, 95/18/0889