§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Versagung, Vorliegen eines Sichtvermerksversagungsgrundes; Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, Interessenabwägung)
§ 10 Abs 1 Z 4 FrG (Sichtvermerksversagung, Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, Interessenabwägung; Geburt in Österreich, intensive private und familiäre Bindungen, Nachgehen einer geregelten Beschäftigung; gerichtliche Verurteilung)