§ 1 Abs 1 Stmk GeländefahrzeugeG 1973 (Geltungsbereich; Verwendung von Kfz außerhalb von Straßen mit öffentlichem Verkehr)
§ 2 Abs 1 Stmk GeländefahrzeugeG 1973 (generelles Verwendungsverbot)
§ 4 Abs 1 bis 3 Stmk GeländefahrzeugeG 1973 (Ausnahmebewilligung, Gründe; Erteilung für einen bestimmten Verwendungszweck und örtlichen Bereich; kumulative Anwendung des ROG)