§ 154 ABGB (pflegschaftsgerichtliche Genehmigung des Antrages des gesetzlichen Vertreters auf Namensänderung, keine)
§ 1 Abs 2 NÄG (ebenso)
§ 2 Abs 1 Z 6 NÄG (Gefährdung des Kindeswohles, keine; Beibehaltung des bisherigen Familiennamens; Inhalt des Sachverständigengutachtens; Gleichheit des Familiennamens, Ausnahme)