§ 5 Abs 1 AufG (Aufenthaltsbewilligung, Versagung, keine für Inländer ortsübliche Unterkunft, kein gesicherter Lebensunterhalt, Begründungsmängel)
VwGH 22.05.1996, 95/21/0391
1. Die bel Beh hat bei der Versagung der Bew nach dem AufG das mit Bestätigung aufgezeigte Karenzurlaubsgeld der Bfin bei Feststellung des monatl Einkommens der Bfin außer Betracht gelassen und damit VerfVorschriften verletzt.