§ 13 Abs 1 AufG (Rechtmäßiger Aufenthalt bei Inkrafttreten des AufG, Antrag auf Aufenthaltsberechtigung, sinngemäße Anwendung der für Verlängerung geltenden Vorschriften; „mit Ablauf der Geltungsdauer“, nicht restituierbare materiell-rechtliche Frist)
VwGH 22.05.1996, 95/21/0283